Kontakt
Tietjen Winterberg
Marie-Curie-Straße 13
27711 Osterholz-Scharmbeck
Homepage:www.tietjenwinterberg.de
Telefon:04791 300330
Fax:04791 898559

Trink­wasser­anlage

Sicherheit durch geprüfte Produkte und fachmännische Installation: Wussten Sie, dass in Deutschland die Richtlinien für Trinkwasser aus dem Hahn strenger sind, als die Richtlinien für Mineralwasser aus der Flasche? Auch die regelmäßigen Überprüfungen sind bei Leitungstrinkwasser häufiger und es wird auch auf mehr Schadstoffe hin überprüft. Wir sorgen dafür, dass es auch so rein bei Ihnen ankommt.

Trinkwasser
Wasser
Trinken - Wasser aus dem Hahn

Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland also sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flächendeckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Wasserqualität endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Eigentümer des Gebäudes.

Zahlreiche Richtlinien wollen hinsichtlich der Pflichten des Betreibers berücksichtigt werden. Insbesondere für Vermieter gilt: Gewährleisten Inhaber von Trinkwasser-Installationen nicht die Reinheit und Genusstauglichkeit ihres Trinkwassers durch Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, kann dies unter Umständen haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.


Möchten Sie mehr wissen?

Mit den folgenden Informationen gehen wir ins Detail.

Zum Erhalt der Trinkwasserqualität und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Versorgung des Hauses mit Trinkwasser sind die fachgerechte Planung sowie die Verwendung der richtigen Materialien für die Hausinstallation von grundlegender Bedeutung. Auch die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Trinkwasseranlage zur Sicherstellung ihrer Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit fallen in den Aufgabenbereich des Betreibers. Die Anforderungen an Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen werden durch die die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.

Als Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, Vermieter oder Verwalter von vermietetem Wohneigentum sind Sie Betreiber einer Anlage zur Wasserversorgung. Damit sind Sie dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle nicht abnimmt. Dafür sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasseranlage nur vom qualifizierten Fachmann durchführen.
  • Arbeiten an der Trinkwasseranlage nach den allgemein anerkannten „Regeln der Technik“ schützen vor Legionellen.
  • Stellen Sie die Verwendung geprüfter Produkte aus geeigneten Werkstoffen sicher.
  • Lassen Sie Ihr Trinkwasser in regelmäßigen Abständen überprüfen, z. B. durch einen Trinkwassercheck.

Videos

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG